Erfahrungen mit dem Metaplan-Verfahren
Die Leipziger Piraten probieren das Metaplan-Verfahren zur Erarbeitung eines bestimmten politischen Problems anhand des Themas § 108e StGB Abgeordnetenbestechung aus. (v. Robert Manigk)
Beim letzten Arbeitstreffen am 9. September haben wir leipziger Piraten das Metaplan-Verfahren zur Erarbeitung des Themas Korruption bei Abgeordneten ausprobiert. Die Idee ist nicht neu wird von vielen Unternehmen und auch in der Didaktik häufig eingesetzt.
Die Erfahrung war durchaus positiv und wurde von den Teilnehmern als angenehm und zielführend empfunden. Alle Anwesenden sprachen sich für die Fortsetzung und weitere Verbesserung dieser Strategie aus.
Zuerst haben alle Teilnehmer auf Karteikarten aufgeschrieben, was ihnen für Fragen im Zusammenhang mit der Initiative 108e einfallen. Dann haben wir die Fragen an ein Flip-Chart gepinnt und gemeinsam über die Beantwortung nachgedacht. Die Antworten kamen dann, ebenfalls mit Filzstift auf Karteikarten geschrieben, an eine zweite Pinnwand.
Die Fragen haben wir in folgende Komplexe zusammen gefasst:
- Onlinepetition? Klageweg möglich?
- Was wird an § 108e bemängelt?
- Warum ist es so wichtig? In wie weit bin ich betroffen? Und wie bringt man es an den Bürger?
- Hilft das Gesetz gegen Korruption oder verschlimmert es die Lage?
- Wie wird die Weigerung des Bundestages begründet?
- Wie viele Politker sind öffentlich der Korruption bekannt, wurden strafrechtlich verfolgt und verurteilt?
1. Onlinepetition? Klageweg möglich?
Leider verweigert der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eine öffentliche Behandlung der Petition gegen Abgeordnetenbestechung, weshalb auch eine Veröffentlichung auf dem Petitionsserver des Bundestages unmöglich ist. Deshalb können Sie die Petition nur unterstützen, indem Sie dem Bundestag ein handschriftlich unterzeichnetes Formular zukommen lassen. Um hier den maximal möglichen Effekt zu erreichen, möchte die Initiative 108e diese ganzen Unterschriften sammeln und auf einmal übergeben.
Ein Formular mit den benötigten Daten können Sie hier generieren.
Die Ablehnung der Veröffentlichung einer Petition ist rechtmäßig, eine Pflicht dazu besteht nicht. Eine nichtöffentliche Petition ist aber genauso wirksam und es ist an uns, für die Veröffentlichung zu werben.
2. Was wird an § 108e StGB bemängelt?
Am 9. Dezember 2003 hat die deutsche Bundesregierung ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption; UNCAC), unterzeichnet. Damit hat sie die Absicht bekundet, sich gegen Korruption, auch im eigenen Land, stark zu machen. Dazu schrieb Anne van Aaken im April 2005:
„Der deutsche Tatbestand der Abgeordnetenbestechung fällt hinter dieser Formulierung (Anm.: der Konvention) weit zurück. Er umfasst nicht das mittelbare Fordern oder Annehmen, kennt keine Bestrafung der Bestechung zugunsten Dritter, etwa Angehöriger oder einer Organisation und erfasst nur Abstimmungen im Parlament und seinen Ausschüssen. Da nach der Arbeitsweise des Parlaments aber die Würfel für Abstimmungen nicht erst im Plenum, sondern bereits in den Fraktionen bzw. in Verhandlungen zwischen den Fraktionen fallen, diese aber keine Abstimmung in einer Volksvertretung darstellen, bedeutet dies, dass dort, wo die eigentliche Meinungsbildung erfolgt, wo also der parlamentarische Prozess am ehesten korruptionsanfällig ist, das Strafrecht nicht greift. Auch die Weitergabe von Insiderinformationen an Außenstehende kann nicht erfasst werden. Das gesamte Verhalten außerhalb der Volksvertretung, auch wenn es in Ausübung des Mandats erfolgt, ist nicht strafrechtsrelevant.“
3. Warum ist es so wichtig? In wie weit bin ich betroffen? Und wie bringt man es an den Bürger?
Transparency International (TI) definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Besonders die Bestechung und Bestechlichkeit in der öffentlichen Verwaltung, bei der Vorbereitung von Gesetzen und Regulierungen oder beim Einfluss auf politische Entscheidungen spielt hier eine Rolle.
Dem Einhalt zu gebieten ist wichtig, weil Politik nicht für diejenigen gemacht werden soll, die das meiste Geld haben, sondern transparent und im Interesse der Bürger. Deshalb sind wirksame Mittel zur Korruptionsbekämpfung wichtig. Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe zu stellen, nicht nur für Beamte im öffentlichen Dienst, sondern auch bei den Parlamentariern.
4. Hilft das Gesetz gegen Korruption oder verschlimmert es die Lage?
In der Petition wird gefordert, den § 108e StGB Abgeordnetenbestechung so zu verbessern, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifiziert werden kann. So besteht die Möglichkeit, Abgeordnete, die im Sinne des Gesetzes eine Straftat begangen haben, ordentlich zu bestrafen. Welche Auswirkungen die Strafbarkeit auf die Korruption im Allgemeinen hat, kann nicht mit Gewissheit gesagt werden. Dennoch ist es nicht verkehrt eine solche Gesetzgebung zu fordern.
5. Wie wird die Weigerung des Bundestages begründet?
Eine Initiative des Justizministeriums die entsprechenden Gesetze auf den Weg zu bringen wurde abgewiegelt, mit der Begründung, dass das Parlament zuständig wäre, es passiert aber nichts.
Die Erfahrung von TI ist, das es einen konkreten Fall braucht und leider gibt es den beim § 108e nicht (wirklich). So werden Vorstöße immer wieder aufgeschoben, oder am Ende der Sitzung (um 00:13 Uhr) oder schriftlich behandelt bzw. die Gesetze verhungern in den Ausschüssen. (Quelle: Podcast mit TI am 24. Aug. 2009)
6. Wie viele Politker sind öffentlich der Korruption bekannt, wurden strafrechtlich verfolgt und verurteilt?
Es gibt mehrere Beispiele, in denen Fälle von Korruption die in der Vergangenheit bekannt wurden. So z. B. die CDU Spendenaffäre unter Helmut Kohl, die Flick Spendenaffäre, die Leuna-Affäre, die RWE-Affäre und einige mehr. Bisher wurde aber erst ein Politiker nach dem § 108e StGB verurteilt.

